15.10.2019 Die Rückzahlung Ihrer Nebenkostenabrechnung für 2018 scheitert?

Hier ist die Lösung!

Von mehreren Mietern erhielten wir Mitteilungen und Anfragen bezüglich der gerade zugestellten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen 2018 vom Alteigentümer Schönefeld Wohnen GmbH&Co. KG.

Offenbar wurden diese auf den alten Briefvordrucken mit der alten Adresse des jetzt nicht mehr vorhandenen Büros ausgefertigt. Da dieses Büro keinen Briefkasten mehr hat, ist es auch postalisch nicht mehr erreichbar, Schreiben dorthin kommen i.Allg. als unzustellbar zurück.

Obwohl der Eigentümer Herr Hagemann von Mietern persönlich telefonisch darüber informiert wurde und auch aufgefordert wurde, dies zu unterlassen, und auch Änderung zusagte, wird diese Methode weitergeführt. Wieweit dies schon ein Betrugsversuch ist, können wir nicht klären, auf jeden Fall erschwert es den Mietern, an ihre Rückzahlungen zu kommen und verschafft dem Eigentümer für einige Monate mehr Liquidität und Zinsen mit Ihrem Geld.

Daher haben wir uns entschlossen, eine gültige Zustellungsadresse für die Rückforderungen aus Gerichtsunterlagen zu entnehmen und hier zur Verfügung zu stellen:

Geschäftsadresse:

Schönefeld-Wohnen Gmbh &Co.KG

c/o Dr. Helmut Hagemann 

Alois-Wohlmuth-Strasse 19

81545 München

Es empfiehlt sich, streitige Korrespondenz sowie Mahnungen wegen länger als 4 Wochen ausstehender Rückzahlungen IMMER über den Berliner Mieterverein oder die Berliner Mietergemeinschaft zu schicken.

Falls Sie Ihre Schreiben zu Rückzahlungen selbst verschicken wollen, sollte das immer per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit Sie einen Zustellungsbeleg haben.