1.12.2019 Falsche Einstellung der Heizanlagen wird überprüft

Hier ein wichtiger Hinweis

Es wurde im Verlauf der Überprüfungen von Modernisierungsmaßnahmen des Vorbesitzers durch Stadt und Land vor Gericht die Vermutung ausgesprochen, dass die Einstellung der Heizanlagen in den sanierten Wohnblöcken fehlerhaft vorgenommen wurde. Diese wurde damals bei der Abrechnung der Baumaßnahmen "hydraulischer Abgleich" genannt und als Modernisierungsmaßnahme voll auf die Mieter umgelegt. 

Wenn sich dies als zutreffend herausstellt, können die Mieter die durch die falsche Einstellung hervorgerufenen Mehrkosten bei der Heizung zurückfordern. Daher empfiehlt es sich, den Heizkostenabrechnungen zu widersprechen und sie vom Mieterverein o.ä. überprüfen zu lassen. Auch wenn Erstattungen erfolgt sind, können sich diese möglicherweise noch deutlich erhöhen.

Bei einer Neueinstellung der Heizanlage muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Heizkomfort (die Wohntemperatur in Ihren Räumen) sich nicht verschlechtert. Es empfiehlt sich daher, möglicherweise Temperaturen zu messen und zu notieren. Klagen über eine Verschlechterung oder zu geringe Temperaturen müssen an Stadt und Land schriftlich erfolgen - Mieterprotest Kosmosviertel bittet unbedingt um Nachricht, wenn das passiert! Gehen Sie dazu einfach auf unsere Kontaktseite!