Forderungen an die Bundespolitik zum Mieterschutz und zu Mieterrechten

Die Bundesregierung plant für den 21.9.2018 einen "Wohngipfel" zu wohnungspolitischen Fragen im Bundeskanzleramt.

Und auch wir Mieter wollen und müssen jetzt unsere Fragen und Forderungen formulieren, um eine dringend notwendige Verbesserung der Bundesgesetze zum Schutz der Mieter und zur Entspannung der für Viele existenzbedrohenden Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen

Unsere Freunde vom Bündnis für Bezahlbare Mieten Neukölln haben sich hingesetzt und in umfangreichen Diskussionen mit Fachleuten die  Kernpunktforderungen  für eine solche Änderung der Bundespolitik skizziert. 

Wir vom Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel schließen uns diesen Forderungen an!

Wir werden im September erneut gemeinsam dafür auf die Straße gehen!


Forderungen des Bündnisses für Bezahlbare Mieten Neukölln zum Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt

 

Wir fordern von der Bundesregierung:

  1. Mietpreisbremse verbessern (Eigentümer muss die Vormiete nennen, Abschaffung der Ausnahmen für umfassende Modernisierung, Einführung einer Ordnungsstrafe bei Verstößen, rückwirkende Geltung ab Abschluss des Mietvertrages )
  2. Rechtssicherheit für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels verbessern (Einbeziehen der Mieten der letzten 10 Jahre)
  3. Bei den gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene die vermieterfreundlichen Ausnahmen im BauGB streichen (keine Genehmigung der Umwandlung in Eigentumswohnungen bei Zusage des Eigentümers nur an die Mieter in den nächsten 7 Jahren zu veräußern, kommunales Vorkaufsrecht bei Spekulationshäusern auch bei Zwangsversteigerungen)
  4. Bei Immobilienverkäufen die Grunderwerbssteuer auf Share Deals ausdehnen  (keine Befreiung bei Anteilsverkäufen von Gesellschaftsanteilen unterhalb von 95%)
  5. Die jetzige Umlage von 11% der Modernisierungskosten abschaffen (Energetische Sanierung warmmietenneutral)
  6. Schutz kleiner inhabergeführter Gewerbe und sozialer Einrichtungen einführen (z. B. Ergänzung Soziale Erhaltungssatzung § 172 BauGB).
  7. Vorzeitiges Herauskaufen aus Bindung im Sozialen Wohnungsbau abschaffen
  8. Öffentliche Förderung Mietwohnungsbau nur bei dauerhafter Sozialbindung  gewähren
  9. Mieterrechte, insbes. Kündigungsschutz erweitern (Abwendung fristgerechter Kündigung nach beglichenen Mietschulden sowie bei unverschuldeten Mietrückständen)
  10. Mietübernahme durch Jobcenter an tatsächliche Miethöhen anpassen  (Mietspiegelmittelwerte aus mittlerer Wohnlage sind zulässig)