14.11.21: Aktueller Beschluß des Landgerichts zu Az. 64 S 336/20, vom 18.10.21

 

Die angekündigte Rückzahlung  von Stadt und Land nach individuellen Berechnung der Rückzahlung ist in den letzten Tagen bei den betroffenen Mietern eingegangen. 

Im Verlauf dieses und anderer Gerichtsverfahren hat in Revisionsverfahren das Landgericht Berlin jedoch bestätigt, dass die Mieterhöhungsumlage in Gänze nichtig ist und nicht nur Teilbeträge. Der klagende Mieter hat bereits seine komplette Mieterhöhung zurück erhalten.

Auch eine gleichlautende Klage gegen Schönefeld Wohnen hat er erfolgreich abgeschlossen, und auch von dort die gesamte Mieterhöhung zurück.

Um dies zu begründen, hier die ausführliche Dokumentation mit den anonymisierten Gerichtsurteilen, bei denen Rechtsanwalt Solf den Mieter erfolgreich vertreten hat.

Stadt und Land sind diese Beschlüsse selbstverständlich zugegangen. Um so unverständlicher, dass man dort behauptet, die Beträge für angebliche Modernisierungen der Wärmedämmungen von Keller und Dach und der Heizanlage seien rechtmäßig und müssten weiter von den Mietern gezahlt werden.

Aber davon kann sich hier jeder selbst überzeugen. Farblich hervorgehoben die entscheidenden Textpassagen.

Einige Mieter wollen bereits die Entgegennahme der Rückzahlung an Stadt und Land bestätigen, jedoch unbedingt unter Vorbehalt. Dies sei nötig, um später dagegen vorgehen zu können und den kompletten Betrag nachfordern zu können. Auch sind hier Fristen einzuhalten.

Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 29.10.2020, Az. 14 C 101/20

Der Klage eines Mieters auf vollständige Rückerstattung der kompletten Modernisierungsumlage wurde stattgegeben. 

Sie können das Urteil HIER einsehen.

Die Beklagte Stadt und Land (im Urteil als WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH)  ging dagegen in Revision vor dem Landgericht Berlin.

Erstes Schreiben des Landgerichts mit Beschluss vom 15.7.21, Az. 64 S 336/20

Die Kammer des Landgerichts beabsichtigt hierin, die Revisionsklage gegen das Urteil des Amtsgerichts Köpenick abzuweisen, da diese Entscheidung des Amtsgerichts korrekt sei.  

Sie können diesen Beschluss HIER einsehen.

Zweites Schreiben des Landgerichts mit Beschluss vom 18.10.2021, Az. 64 S 336/20

Die Kammer des Landgerichts beschließt endgültig, die Revisionsklage gegen das Urteil des Amtsgerichts Köpenick abzuweisen. Noch einmal wird ausführlich begründet, warum die gesamte Mieterhöhung nichtig sei.

Sie können diesen Beschluss HIER einsehen.