Stoppt das Kostensenkungsverfahren!

Gegenwärtiger Stand der Kostensenkungsverfahren in Berlin

Wie vom Berliner Senat zu erfahren war, sind gegenwärtig die Kostensenkungsverfahren vorübergehend bis Januar 2018 ausgesetzt, bis im kommenden Jahr durch einen Beschluss mit Gesetzeskraft eine Regelung erfolgt. Diese Auskunft konnte man uns jedoch nicht schriftlich geben.

Unverständlich ist, warum eine derartige Regelung nicht schon getroffen wurde. Erwartet etwa in der Politik jemand, dass sich die Mietsituation im kommenden Jahr verbessern wird? Wie das denn?

Jetzt sind ganz aktuell Erhöhungen der Angemessenheitsgrenzen für Bezieher von Sozialleistungen in Berlin verkündet worden, um ca. 10%. Ganz ganz kurzfristig für den Einen oder anderen Betroffenen sicher eine Entlastung - was aber, wenn die Miete nicht um 10% steigt, sondern gleich um 20% und mehr? Bei einer energetischen Sanierung geben sich ja Vermieter nicht mit Kleinkram ab, und wer schon vorher an der Angemessenheitsgrenze war, ist auch mit der Erhöhung trotzdem darüber - und erhält vom Amt die Aufforderung zum Kostensenkungsverfahren.

Was bewirken die Kostensenkungsverfahren?

Sie erzeugen zusätzlichen Druck auf dem Wohnungsmarkt, und zwar auf zwei Arten speziell bei kostengünstigen Wohnungen: 1. weil die neue Nachfrage bei sowieso knappen Wohnungen die Mieten treibt, 2. weil jeder Umzug bei einer Neuvermietung sofort höhere Mieten bei der alten Wohnung zur Folge hat (jeder Vermieter freut sich). Und außerdem erzeugen sie beim Niedrigverdiener enormen finanziellen Druck: er steht vor der Wahl, umzuziehen oder das Geld aus seinem sowieso kleinen Budget aufzutreiben. Wer das nicht kann und Miete schuldet, wird womöglich irgendwann (oder auch ziemlich schnell) wohnungslos - durch Einwirkung der Behörde.

Kostensenkungsverfahren stoppen!

Deshalb fordern wir, wie auch andere Initiativen deutschlandweit, eine Aussetzung (Moratorium) der Kostensenkungsverfahren! Und zwar so lange, bis in den jeweiligen Kommunen ausreichend Wohnungen im Rahmen der Angemessenheit nicht nur zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich an Leistungsbezieher vermietet werden. Denn auch damit stehen die Kommunen in der Pflicht - Artikel 28 der Verfassung von Berlin lautet:
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.

Unser Aufruf zur Unterstützung des Moratoriums an die Parteien

Wir haben den untenstehenden Aufruf an alle Fraktionen der BVV geschickt und fordern diese auf, sich unseren Forderungen anzuschließen und im Berliner Abgeordnetenhaus eine Abstimmung darüber anzuregen. Wir wollen auf der BVV-Sitzung die Stellungnahme der Parteien dazu erfahren und stellen dazu eine Bürgeranfrage.

Der Brief zu unserer Moratoriumsforderung

Hier können Sie sich den ausführlichen Text unserer Forderung  ansehen. Doppelklick öffnet das Dokument im neuen Fenster.

Bürgeranfrage zur BVV am 16.11.17

Bürgeranfrage zum Stand der Kostensenkungsverfahren in Treptow-Köpenick

Folgende Fragen wird man uns (hoffentlich) auf der 11. BVV am kommenden Donnerstag beantworten:

  • Frage 1

    Thematische Angelegenheit: Wohnungsnot bei geringem Einkommen.

    Die Ausführung von Kostensenkungsverfahren (KSV) bei Mieterhöhungen von Sozialleistungsbeziehern ist bisher nicht geklärt. Wird die BVV sich im Mehrheitsbeschluss dafür einsetzen und das letzte Woche allen Fraktionen zugesandte Moratoriumsverlangen (nachzulesen unter mieterprotest-kosmosviertel.de/fileadmin/user_upload/Moratorium_zur_Aussetzung_der_Kostensenkungsverfahren_2017.pdf , leider nicht in der Anlage anfügbar) unterstützen?

  • Frage 2

    Welche Vorsorge hat der Bezirk getroffen, wenn durch lokales behördliches Handeln (beispielsweise Sanktionierungen, Umzugsaufforderungen, keine oder nicht rechtzeitige Zahlung der KdU, keine oder nicht rechtzeitige Übernahme von Mietschulden) Obdachlosigkeit verursacht wird?

  • Frage 3

    Artikel 28 der Verfassung von Berlin spricht von Wohnen als Menschenrecht: "(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum." Das Grundrecht folgt unmittelbar aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatstaatsgebot. Beide Aspekte unterliegen der Ewigkeitsklausel nach Art. 79 GG und haben somit einen herausrausgehobenen Rang innerhalb der Verfassung. Es steht unter keinem Finanzierungsvorbehalt.
    Was konkret unternimmt der Bezirk um dieses Menschenrecht zu gewährleisten (hat z.B. der leichtsinnige Verkauf von Sozialwohnungen dazu hinreichend beigetragen und wie soll das korrigiert werden)? Die kurze Antwort kann gern stichpunktartig erfolgen.

Ergebnis unserer Bürgeranfrage

Die drei gestellten Fragen wurden immerhin sehr ausführlich beantwortet. In der Quintessenz werden sich die Parteien der BVV wegen des anerkannten Umfanges der Problematik noch ausführlich damit beschäftigen, was bisher in der Kürze der Zeit noch nicht möglich war - diese Zusage kann man schon einmal mitnehmen! Und wir werden wohl dranbleiben (müssen)!

Da die Verschriftlichung der mündlichen Antworten doch noch etwas Zeit benötigt, hier vorerst die Namen der Antwortenden:

Abg. Herr Martin Hinz (Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt),

Abg. Herr Ernst Welters (Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen),

Herr Gernot Klemm (Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung Soziales und Jugend).


.