Musterprozeß für Armutsbetroffene - die Eberhard-Schultz-Stiftung bringt sich ein

 

Sind von Armut betroffene Familien und Einzelpersonen durch Mieterhöhungen oder Sanierungsankündigungen besonders gefährdet? Ja, denn in den meisten Fällen können sie keine Extrakosten für Anwälte oder Rechtsschutzversicherungen aufbringen. Und auch nicht die verlangte Mieterhöhung.

Die Eberhard-Schulz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, deren Vertreter Frau Azize Tank und Herr Eberhard Schultz an der Mieterversammlung am 10.1.18 teilnahmen, hat dies anerkannt. Ihr Eintreten für "Wohnen als soziales Menschenrecht" will sie umsetzen, indem sie aus eigenen Mitteln für solche Personen Prozesskosten aufbringt und einen Musterprozess führt. 

Sind Sie selbst Transferleistungsbezieher? Haben keine Mietrechtsschutzversicherung, weil Sie das nicht bezahlen können? Sind auch nicht im Mieterverein? Müssen Sie einen Härtefallantrag ausfüllen? Kennen Sie einen Nachbarn, dem es so geht?

Dann melden Sie sich umgehend bei uns! Sofort! Rufen Sie an! Schicken Sie uns Ihre Namen und Adresse! Telefonnummer und e-mail-Fenster finden Sie auf der Kontaktseite! Sie müssen das so schnell wie möglich tun, bevor Sie dem Vermieter irgend etwas schicken!

Wir werden umgehend die Stiftung benachrichtigen und für Sie nochmals eine Versammlung und ein Treffen mit dem Anwalt organisieren!